Namensrecht
Ab Mai 2025 können Ehepaare einen gemeinsamen Doppelnamen wählen, der die Familiennamen beider Partner kombiniert. Auch die Kinder können solche Doppelnamen erhalten. Das geht auch dann, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen.
Mindestunterhalt
Ab dem 1. Januar 2025 wird der monatliche Mindestunterhalt für Kinder in allen Altersgruppen leicht angehoben:
- Für Kinder bis fünf Jahre von 480 auf 482 Euro
- Für Kinder von sechs bis elf Jahre von 551 auf 554 Euro
- Für Kinder von 12 bis 17 Jahre von 645 auf 649 Euro
- Für volljährige Kinder von 689 auf 693 Euro.
Kinderbetreuungskosten
Bislang lassen sich für jedes im Haushalt lebende Kind unter 14 Jahren zwei Drittel der Betreuungskosten absetzen. Ab 2025 können Familien 80 Prozent der Kosten als Sonderausgaben geltend machen. Maximal lassen sich dann 4.800 Euro für Kinderbetreuungskosten absetzen. Bislang sind es maximal 4.000 Euro.
Elterngeld
Für Geburten ab dem 1. April 2025 gelten neue Regeln beim Bezug von Elterngeld. Nur Paare und Alleinerziehende, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 Euro haben, erhalten Elterngeld. Bislang liegt die Grenze bei 200.000 Euro.
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