Der Kinderzuschlag ist eine Leistung für Familien mit kleinen Einkommen. Er beträgt bis zu 250 Euro monatlich pro Kind. Es gibt ihn zusätzlich zum Kindergeld.
Das sind die wichtigsten Voraussetzungen:
- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt
- Sie beziehen Kindergeld für das Kind
- Ihr Einkommen beträgt im Monat mindestens 600 Euro für Alleinerziehende oder 900 Euro für Paarfamilien
- Sie bekommen kein Bürgergeld und keine Sozialhilfe
Viele Familien wissen nicht, dass sie den Kinderzuschlag bekommen können. Prüfen Sie, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Das geht ganz einfach mit dem „KiZ-Lotsen“ der Bundesagentur für Arbeit unter: www.kinderzuschlag.de
Mit dem Kinderzuschlag haben Sie zusätzlich Anspruch auf Geld vom Bildungs- und Teilhabepaket. Zum Paket gehört zum Beispiel ein kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule. Das gilt auch, wenn die Höhe des Kinderzuschlags bei Ihnen klein ausfällt.
Den Kinderzuschlag können Sie bei der Familienkasse schriftlich beantragen. Brauchen Sie Hilfe beim Stellen des Antrags? Dann fragen Sie bei den Frühen Hilfen vor Ort nach, wer Ihnen helfen kann. Eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe finden Sie mit der Suche Frühe Hilfen.
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