RSV: Prophylaxe schützt Babys und Säuglinge

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für alle Neugeborenen und Säuglinge eine Prophylaxe gegen RSV.

Bild: Getty Images/iStockphoto

Das RS-Virus (kurz RSV) befällt die Atemwege. Es kann für Neugeborene und Säuglinge in den ersten sechs Lebensmonaten gefährlich sein. Denn eine Infektion mit RSV kann leicht oder schwer verlaufen. Ein leichter Verlauf ähnelt einer Erkältung. Bei einem schweren Verlauf können sich die unteren Atemwege entzünden. Oder es kann zu einer Lungenentzündung kommen. In seltenen Fällen kann die Erkrankung sogar tödlich verlaufen. Eine Prophylaxe verringert das Risiko für einen schweren Verlauf.

Wie wird RSV übertragen?

RSV überträgt sich auf zwei Wegen:

  • über Tröpfchen beim Husten, Niesen und Sprechen
  • über Oberflächen, als sogenannte Schmierinfektion

Das Virus ist weit verbreitet:

  • Im ersten Lebensjahr stecken sich bis zu 70 Prozent der Säuglinge mit RSV an.
  • In den ersten zwei Lebensjahren haben sich fast alle Kinder mit dem Virus angesteckt.

Wie kann ich mein Kind vor einem schweren Verlauf schützen?

Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, dass alle Neugeborenen und Säuglinge in ihrer ersten RSV-Saison eine Prophylaxe mit dem Wirkstoff Nirsevimab (Handelsname Beyfortus) bekommen. Das verringert das Risiko für schwere Verläufe. Bei der RSV-Prophylaxe handelt es sich um eine passive Immunisierung mit Antikörpern. Sie wird einmal durchgeführt und wirkt sofort. In der Regel hält die Prophylaxe für die ganze RSV-Saison. Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

Wann soll mein Kind die Prophylaxe bekommen?

Der richtige Zeitpunkt für die RSV-Prophylaxe richtet sich danach, wann Ihr Kind geboren ist:

  • Ihr Kind ist zwischen April und September geboren? Dann sollte die RSV-Prophylaxe zwischen September und November durchgeführt werden – vor der ersten RSV-Saison.
  • Ihr Kind ist während der RSV-Saison zwischen Oktober und März geboren? Dann sollte die RSV-Prophylaxe vor der Entlassung aus der Geburtsklinik oder bei der U2-Untersuchung gemacht werden.
  • Wenn die Prophylaxe versäumt wurde, sollte sie innerhalb der RSV-Saison so schnell wie möglich nachgeholt werden.

Weitere Informationen zur RSV-Prophylaxe bei Säuglingen und Neugeborenen hat die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf der Website impfen-info.de zusammengestellt.

Weitere Inhalte auf elternsein.info

Terminrechner für U-Untersuchungen

Schlaf: Was tun, wenn es schwierig ist?

Eltern-Kind-Bindung: Deshalb ist sie so wichtig

Links zu externen Angeboten

impfen-info.de: RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen