Die Einführung des Kindersofortzuschlags ist für den 1. Juli 2022 geplant. Ziel ist es, die Zeit bis zur Einführung einer Kindergrundsicherung zu überbrücken. Damit werden die Chancen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen verbessert. Voraussetzung ist, dass sie Anspruch auf eine dieser Leistungen haben:
- Arbeitslosengeld II (Hartz IV) oder Grundsicherung
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt
- Kinderzuschlag
Der Sofortzuschlag soll ausgezahlt werden, ohne dass dafür ein weiterer Antrag gestellt werden muss.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf zur Einführung des Sofortzuschlags und der Einmalzahlung beschlossen. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
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Bundesfamilienministerium: Meldung zum Kindersofortzuschlag