Finanzen: Womit Alleinerziehende rechnen können
Alleinerziehend sein - das ist oft nicht einfach. Alles muss man allein bewältigen. Geldsorgen können zusätzlich belasten. Welche finanziellen Leistungen gibt es? Lesen Sie hier, was Alleinerziehenden zusteht.
Rat und Hilfe für Alleinerziehende
Wer alleinerziehend ist, trägt viel Verantwortung. Kinder-Betreuung und Haushalt fordern Kraft und Zeit. Deshalb kann es hilfreich sein, sich Rat und Unterstützung für Alleinerziehende zu suchen. Wenn Sie sich gerade trennen, ist es besonders wichtig, gut informiert zu sein. Das kostenlose Online-Angebot STARK bietet unter https://www.stark-familie.info Informationen Tipps rund um die Themen Beziehungskrise, Trennung und Scheidung. In vielen Städten und Gemeinden gibt es Anlaufstellen für so genannte Ein-Eltern-Familien. Auch das Jugendamt ist für Sie da.
Nutzen Sie auch die kostenlosen Angebote der Frühen Hilfen. In vielen Kommunen stehen beispielsweise Familienhebammen der Frühen Hilfen Alleinerziehenden zur Seite. Und die Familienpatinnen und -paten der Frühen Hilfen unterstützen Sie durch wertvolle Auszeiten. Auf Wunsch gehen Hebammen oder Familienpatinnen und -paten auch mit Ihnen zum Amt. Mit der bundesweiten Suche Frühe Hilfen finden Sie eine Anlaufstelle in Ihrer Nähe.
Finanzielle Unterstützung für Alleinerziehende
Grundsätzlich stehen allgemeine Leistungen für Familien auch Alleinerziehenden zu. Eine Übersicht über finanzielle Leistungen für Familien haben wir in einem eigenen Beitrag zusammengestellt. Womit Alleinerziehende zusätzlich zu diesen allgemeinen Leistungen rechnen können, erfahren Sie hier:
1. Unterhalt
Kindesunterhalt
Wenn Eltern sich trennen gilt meist: Ein Elternteil zahlt Unterhalt, indem er das Kind erzieht, pflegt und ernährt. Der andere Elternteil muss den sogenannten Barunterhalt zahlen. Ausnahme: Das Netto-Einkommen des anderen Elternteils liegt unterhalb des gesetzlich geregelten Selbstbehalts. Dann haben Sie keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums finden Sie ausführliche Informationen zum Kindesunterhalt.
Wie hoch der Unterhalt ist, hängt vom Einkommen des zahlenden Elternteils ab. Und davon, wieviel das Kind braucht. Einen Überblick, mit welchem Geld Alleinerziehende für ihre Kinder rechnen können, gibt die Düsseldorfer Tabelle. Wichtig: Diese Beträge sind nur Richtwerte. Die Höhe des Unterhalts wird individuell berechnet.
Wenn Ihnen kein Unterhalt gezahlt wird, gehen Sie zum Jugendamt. Unter bestimmten Voraussetzungen bekommen Sie einen Unterhaltsvorschuss vom Staat. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie Informationen zum Unterhaltsvorschuss.
Unterhalt für Alleinerziehende
In einigen Fällen haben auch die Alleinerziehenden selbst Anspruch auf Unterhalt. Zum Beispiel, wenn Sie wegen der Betreuung des Kindes nicht arbeiten können. Auf der Website des Bundesjustizministeriums finden Sie weiterführende Informationen zum Unterhalt für Alleinerziehende.
2. Elterngeld
Elterngeld bekommen Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, weil sie das Kind betreuen. Alleinerziehende können auch ohne Partner die Partnermonate oder den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld nutzen. Weitere Informationen zum Elterngeld für Alleinerziehende finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums.
3. Entlastungsbetrag, Kindergeld und Kinderfreibetrag
Entlastungsbetrag
Alleinerziehende werden bei der Einkommenssteuer besonders berücksichtigt. Dafür gibt es den Entlastungsbetrag von 4.260 Euro im Jahr. Der Entlastungsbetrag erhöht sich um 240 Euro jährlich für jedes weitere Kind. Den Entlastungsbetrag erhält derjenige, der auch das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommt. Man kann ihn auch rückwirkend in der Steuererklärung angeben. Auf der Website des Bundesfamilienministeriums gibt es weitere Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Kindergeld
Das Kindergeld wird dem Elternteil gezahlt, bei dem das Kind die meiste Zeit lebt. Zahlt der andere Elternteil Unterhalt, dann wird die Hälfte des Kindergeldes davon abgezogen. Wichtig: Beim Bürgergeld wird das Kindergeld als Einkommen angerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld.
Kinderfreibetrag
Alleinerziehenden steht normalerweise die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Die andere Hälfte kann der andere Elternteil geltend machen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie aber auch die vollen Kinderfreibeträge bekommen. Beispielsweise, wenn der andere Elternteil im Ausland wohnt oder den Unterhalt nicht zahlt. Wichtig: Sie können entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag bekommen. Das Familienportal des Bundesfamilienministeriums informiert über die Kinderfreibeträge.
4. Kinderkrankentage
Berufstätige Alleinerziehende können 2024 und 2025 für 30 Arbeitstage Kinderkrankengeld beantragen. Haben sie mehrere Kinder gilt der Anspruch für bis zu 70 Kinderkrankentage. Wird das Kind im Krankenhaus behandelt, ist der Anspruch auf Kinderkrankengeld ab 2024 zeitlich unbegrenzt. Für den Anspruch müssen die alleinerziehende Person und ihr Kind bzw. ihre Kinder gesetzt versichert sein. Außerdem muss das Kind jünger als zwölf Jahre oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sein.
Das Kinderkrankengeld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Mehr Informationen zum Kinderkrankengeld gibt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
5. Mehrbedarf bei Bürgergeld oder Sozialhilfe
Wenn Sie Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehen und alleinerziehend sind, können Sie einen Mehrbedarf bekommen. Den Mehrbedarf können Sie bereits in der Schwangerschaft erhalten. Dann können Sie auch einen Einmalbedarf für die Erstausstattung des Babys geltend machen.
Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder. Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, wenden Sie sich an das Sozialamt in Ihrer Stadt oder Kommune. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, ist das Jobcenter zuständig.
6. Stiftungen
Bundestiftung Mutter und Kind
Die Bundestiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in besonderen Notlagen. Beantragen kann man diese Unterstützung über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort. Die entsprechenden Adressen finden Sie über die Beratungsstellensuche im Portal familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.
Regionale Stiftungen und Landesgelder
Geld für Alleinerziehende halten zum Teil auch Stiftungen in Ihrer Region bereit. In manchen Bundesländern gibt es außerdem zusätzliche Gelder für Alleinerziehende vom Land. Prüfen Sie, ob es spezielle Unterstützungsangebote auch in Ihrer Region gibt. Das Jugendamt kann Ihnen dabei helfen.
7. Mutter-Kind-Einrichtungen & Vater-Kind-Einrichtungen
Geraten Schwangere, Mütter oder Väter in Not, können sie eine Zeit lang in spezielle Einrichtungen ziehen. Das sind Mutter-Kind-Einrichtungen oder Vater-Kind-Einrichtungen. Alleinerziehende mit Kindern unter sechs Jahre werden dort betreut und beraten. So können gemeinsam Krisen überwunden werden. Manche dieser Einrichtungen sind spezialisiert, zum Beispiel auf minderjährige Mütter. Die Einrichtungen werden von unterschiedlichen Trägern angeboten. Bei Ihrem Jugendamt erfahren Sie mehr dazu.
Links zu externen Angeboten
Bundesfamilienministerium: Info-Tool zu Familienleistungen
familienportal.de: Informationen für getrennt erziehende und alleinerziehende Eltern.
Bundesverband alleinerziehender Mütter und Väter: Informationen für Alleinerziehende: Wenn das Einkommen nicht reicht – Ihre Ansprüche
Bundesfamilienministerium: Spürbare Verbesserungen für Familien ab 2024