Finanzielle Leistungen für Familien

Eltern sollen ihr Kind gut versorgen können. Besonders in den ersten Monaten ist das wichtig. Deshalb gibt es Geld für Familien. Mit welchen finanziellen Leistungen Sie rechnen können, lesen sie hier.

Mit einem Baby wird man plötzlich zur Familie. Alles ist neu. Ob noch schwanger oder schon frischgebackene Eltern: Jetzt ist eine gute Zeit, sich um die Finanzen zu kümmern und Anträge zu stellen.

Wichtig: Für Geburten ab dem 1. April 2024 gelten Neuregelungen beim Elterngeld.

1. Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn

Mutterschaftsgeld

Schwangere Berufstätige stehen sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach unter besonderem Schutz. Das nennt sich Mutterschutz. Er gilt auch für Teilzeitarbeitende. Die Schwangeren und Mütter können in dieser Zeit nicht gekündigt werden. Und sie dürfen nicht arbeiten. Weil sie dann nichts verdienen können, gibt es Mutterschaftsgeld. Dafür müssen die Schwangeren gesetzlich versichert sein. Sind sie das, gibt es 14 Wochen lang Mutterschaftsgeld.

Wer mehrere Kinder zur Welt bringt, bekommt das Mutterschaftsgeld länger. Es wird auch länger ausgezahlt, wenn das Baby ein Frühchen ist. Und wenn das Baby eine Behinderung hat. Den Antrag für das Mutterschaftsgeld können Sie bei Ihrer Krankenkasse stellen. Um das Geld zu erhalten, müssen Sie Ihre Schwangerschaft nachweisen. Rufen Sie Ihre Krankenkasse an und fragen Sie, was zu tun ist.

Schwangere, die nicht gesetzlich, sondern beispielsweise familienversichert sind, bekommen unter bestimmten Bedingungen auch Mutterschaftsgeld. Für sie ist das Bundesamt für Soziale Sicherung zuständig. Auf der Internetseite des Bundesamts für Soziale Sicherung finden Sie mehr Informationen zum Mutterschaftsgeld für nicht gesetzlich Versicherte.

Die Höhe des Mutterschaftsgeldes richtet sich nach Ihrem Verdienst in den letzten drei Monaten. Maximal sind es 13 Euro pro Tag.  Wenn Ihr Netto-Lohn höher war als 13 Euro pro Tag, zahlt Ihr Arbeitgeber Ihnen die Differenz. Genaue Informationen zu diesem Arbeitgeber-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld finden Sie auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums.

Mutterschutzlohn

Manchmal kann man in der Schwangerschaft oder nach der Geburt nicht arbeiten. Auch vor und nach den Mutterschutzfristen. Das kann beispielsweise gesundheitliche Gründe haben. Dann erhalten Sie Mutterschutzlohn. Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums erfahren Sie, wie Sie den Mutterschutzlohn erhalten.

2. Kindergeld, Kinderfreibeträge und Kinderzuschlag

Kindergeld

Wenn Ihr Kind bei Ihnen lebt, steht Ihnen Kindergeld zu: für jedes Kind 250 Euro pro Monat. Das Kindergeld ist unabhängig vom Einkommen der Eltern. Es wird monatlich ausgezahlt. Außerdem gilt es in der Steuererklärung nicht als Einkommen. Wichtig: Beim Bürgergeld ist das anders. Hier gilt Kindergeld als Einkommen und wird vom Regelsatz abgezogen.

Um Kindergeld zu erhalten, müssen Sie nach der Geburt Ihres Kindes einen schriftlichen Antrag stellen. Nutzen Sie hierfür das Formular der Familienkasse der Agentur für Arbeit. Sie können den Kindergeldantrag direkt online ausfüllen. Wichtig: Wenn Sie Kindes-Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten, wird das Kindergeld gegengerechnet. Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums finden Sie umfassende Informationen zum Kindergeld.

Kinderfreibeträge

Unter bestimmten Bedingungen kann es sinnvoll sein, Kinderfreibeträge geltend zu machen. Dann aber gibt es kein Kindergeld. Für die meisten Eltern bringt die Auszahlung des Kindergelds mehr als der Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft, was für Sie günstiger ist. Das passiert automatisch, wenn Sie Ihre Steuererklärung abgeben. Seit 2024 beträgt der Kinderfreibetrag 6.384 Euro. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Dieser beträgt 2.928 Euro.

Die Freibeträge stehen beiden Elternteilen jeweils zur Hälfte zu. Sie werden vom Bruttoeinkommen abgezogen und müssen nicht versteuert werden. Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums erfahren Sie mehr über die Kinderfreibeträge.

Kinderzuschlag

Den Kinderzuschlag können Familien mit kleinem Einkommen erhalten. Er wird auch Kindergeldzuschlag genannt. Seit 2024 kann der Kinderzuschlag je nach Situation der Familie bis zu 292 Euro pro Kind betragen. Weitere Infos zum Kinderzuschlag bietet das Familienportal. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit können Sie herausfinden, ob Sie den Kinderzuschlag bekommen können.

3. Elterngeld

Elterngeld erhalten Eltern, die nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um ihr Kind zu betreuen. Es gibt unterschiedliche Formen des Elterngeldes.

Bei Geburten ab 1. April 2024 besteht der Anspruch auf Elterngeld bei Paaren und Alleinerziehenden bei einem zu versteuernden Einkommen bis maximal 200.000 Euro im Jahr. Für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Einkommensgrenze bei 175.000 Euro zu versteuerndem Einkommen.

Beim Basiselterngeld erhalten Sie zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat. Die Höhe hängt von Ihrem Einkommen vor der Geburt ab. Meist beträgt das Elterngeld 65 Prozent des Netto-Einkommens. Bei Eltern mit kleinen Einkommen können es bis zu 100 Prozent sein. Wenn Sie vor der Geburt kein Einkommen hatten, können Sie den Mindestbetrag erhalten. Falls Sie weitere Kinder haben, können Sie zusätzlich einen Geschwisterbonus bekommen: Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht. Wenn Sie neben dem Elterngeld in Teilzeit arbeiten, wirkt sich das auf die Höhe aus.

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und den Eltern dadurch Einkommen wegfällt. Alleinerziehende können 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen, wenn sie ihr Kind betreuen und ihr Einkommen dadurch wegfällt. 

Für Geburten ab dem 1. April 2024 ist der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld neu geregelt: Beteiligen sich beide Elternteile an der Kindesbetreuung, steht ihnen ein gleichzeitiger Bezug für maximal einen Monat innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes zu. Ausnahmen für den gleichzeitigen Bezug gibt es beim ElterngeldPlus, beim Partnerschaftsbonus sowie bei Mehrlingsgeburten und Frühgeburten.

ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld, also bis zu 24 Monate. Es ist mit 150 bis 900 Euro monatlich aber nur halb so hoch. Eltern können bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen, wenn beide in Teilzeit arbeiten. Das nennt sich Partnerschaftsbonus. Den Partnerschaftsbonus können Sie auch bekommen, wenn Sie alleinerziehend sind. Insgesamt sind also für Elternpaare und Alleinerziehende bis zu 28 Monate ElterngeldPlus möglich.

Wie viel Elterngeld können Sie genau erhalten? Auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums können Sie das herausfinden. Nutzen Sie hierfür den Elterngeldrechner.

4. Das Bildungs- und Teilhabepaket

Sie bekommen Bürgergeld oder auch Sozialhilfe, Sozialgeld, den Kinderzuschlag oder Wohngeld? Dann können Sie für Ihre Kinder Geld vom Bildungs- und Teilhabepaket bekommen. Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehört beispielsweise:

  • Kostenloses Mittagessen in der Kita oder Schule
  • Kostenerstattung für Ausflüge mit Kita und Schule
  • Persönlicher Schulbedarf: 174 Euro im Schuljahr
  • Kostenloses Bus- und Bahnticket für den Schulweg
  • Kostenlose Lernförderung (Nachhilfe), auch ohne Versetzungsgefährdung
  • Soziale und kulturelle Aktivitäten (beispielsweise Sportverein oder Musikschule): 15 Euro pro Monat

Wichtig: Wer Bürgergeld oder Sozialgeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket in der Regel an das Jobcenter. Wer Sozialhilfe, Wohngeld und Kinderzuschlag erhält, wendet sich an seine Stadt oder seinen Landkreis. Das gilt auch, wenn Sie Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz bekommen. Auf der Website des Bundesarbeitsministerium finden Sie eine Übersicht der zuständigen Anlaufstellen vor Ort.

Links zu externen Angeboten

Mit dem Info-Tool des Bundesfamilienministerium erfahren Sie, welche Leistungen zu Ihrer Situation passen.

Die Bundestiftung Mutter und Kind hilft Schwangeren in besonderen Notlagen. Beantragen kann man diese Unterstützung über Schwangerschaftsberatungsstellen vor Ort.

Die Schwangerschaftsberatungsstellen helfen auch bei allgemeinen finanziellen Fragen. Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie mit der Beratungsstellensuche der BZgA.

Bundesfamilienministerium: Neuregelungen beim Elterngeld für Geburten ab dem 1. April 2024