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Finanzielle Hilfe gibt es auch für die Erstausstattung
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Finanzielle Hilfen für Schwangere in Not

Die „Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ bietet finanzielle Hilfen für Schwangere in einer Notlage. Wer kann die Hilfen bekommen und wie stelle ich einen Antrag?

Viele Frauen freuen sich, wenn sie ein Baby erwarten. Doch bei manchen ist die Freude getrübt: Vielleicht haben sie sich gerade getrennt und fragen sich, wie man sein Kind alleine großziehen soll. Vielleicht sind sie auch mitten in einer Ausbildung. Oder mussten aus ihrem Heimatland nach Deutschland fliehen. Oft fehlt es dann an Geld und Unterstützung.

Hier kann die Bundesstiftung Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens helfen. Schwangere Frauen in Notlagen erhalten auf unbürokratischem Weg ergänzende finanzielle Hilfen. Diese sollen ihnen die Entscheidung für das Leben des Kindes und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern. Die Anträge stellt man vor der Geburt bei einer zuständigen Schwangerschaftsberatungsstelle. Dort können sich die Frauen auch rund um die Schwangerschaft und Geburt beraten lassen.

Wie unterstützt die Bundesstiftung Mutter und Kind?

Schwangere in Not können beispielsweise Geld für Schwangerschaftsbekleidung erhalten. Auch für die Erstausstattung des Babys oder für Kinder-Möbel gibt die Stiftung Geld. Genaue Informationen zu diesen Hilfen für Schwangere in Not geben die zuständigen Schwangerschaftsberatungsstellen.

Hilfen von der Bundesstiftung: Die Bedingungen

Um Hilfen von der Bundesstiftung Mutter und Kind zu bekommen, müssen Sie:

  • Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
  • die Schwangerschaft mit einem Attest oder Mutterpass nachweisen,
  • in einer finanziellen Notlage sein
  • den Antrag noch vor der Geburt Ihres Babys stellen.

Auch wer Sozialleistungen erhält, kann Geld von der Bundesstiftung Mutter und Kind bekommen. Voraussetzung ist, dass die Sozialleistungen nicht ausreichen oder nicht rechtzeitig eintreffen. Die Zuschüsse von der Stiftung zählen dann nicht als Einkommen. Sie werden also nicht auf die Sozialleistungen angerechnet.

Wo finde ich eine zuständige Beratungsstelle?

Die Hilfe-Anträge können nur über Schwangerschaftsberatungsstellen gestellt werden. Aber nicht jede Beratungsstelle ist für die Antragstellung bei der Bundesstiftung Mutter und Kind zuständig. Bei der Suche nach einer geeigneten Beratungsstelle hilft die Suchmaschine auf familienplanung.de. Sie wird vom Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) zur Verfügung gestellt.

So finden Sie mit der Suchmaschine eine geeignete Beratungsstelle:

  • Geben Sie Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort in das vorgegebene Feld ein.
  • Setzen Sie ein Häkchen neben „Beantragung von Mitteln der Bundesstiftung Mutter und Kind“.
  • Sie erhalten Adressen von Beratungsstellen, die für Anträge bei der Stiftung zuständig sind.

Wichtig: Die Beratungsstelle muss am eigenen Wohnort beziehungsweise im gleichen Bundesland sein. Pro Schwangerschaft kann nur ein Antrag gestellt werden.

So beantragen Sie die Hilfen für Schwangere in Not

Bevor man einen Antrag stellen kann, muss man einen Beratungs-Termin mit der Beratungsstelle ausmachen. Im Beratungsgespräch kann man seine Problemlage darstellen. Die Beraterinnen und Berater prüfen dann, ob man einen Antrag stellen kann. Wenn man einen Antrag stellen kann, helfen sie dabei.

Diese Gespräche finden vertraulich statt. Die Beraterinnen und Berater stehen unter Schweigepflicht. Bei Bedarf informieren sie auch über weitere Hilfen. Beispielsweise über die kostenlosen Angebote der Frühen Hilfen. In dem Beitrag „Was sind Frühe Hilfen?“ erfahren Sie, welche Hilfe-Angebote es gibt.

Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung?

Wie hoch die Unterstützung ist, richtet sich nach der persönlichen Notlage. Außerdem kommt es darauf an, wie viele Schwangere Hilfe von der Bundesstiftung brauchen. Einen Rechtsanspruch auf finanzielle Hilfen von der Bundesstiftung gibt es nicht.

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