Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.elternsein.info.
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist bemüht, die Internetseite www.elternsein.info barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und die Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Wir unterziehen diese Internetseite in Kürze einem Selbsttest.
Diese Erklärung wurde am 28.08.2020 erstellt.
Zusätzliche Eigenschaften und Funktionen zur Barrierefreiheit
Diese Internetseite bietet folgende Funktionen für die Barrierefreiheit:
- Vorlesefunktion (zu erreichen über die Schaltfläche "Readspeaker" in der Kopfzeile links oben)
- Funktion zum Einschalten eines hohen Kontrasts (zu erreichen über die Schaltfläche "Kontrast" in der Kopfzeile oben)
- Funktion zum Vergrößern des Textes (zu erreichen über die Schaltfläche "Schriftgröße" in der Kopfzeile oben)
Hinweis: Nutzen Sie gerne auch die Zoom-Möglichkeiten Ihres Browsers über die Tastenkombinationen "STRG" und "+" bzw. "STRG" und "-", um die Schriftgröße Ihren Bedürfnissen anpassen zu können.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.elternsein.info aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Feedback-Formular.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Nationales Zentrum Frühe Hilfen (NZFH)
in der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Maarweg 149-161
50825 Köln
Tel.: 0221 8992-0
Fax: 0221 8992-300
E-Mail: redaktion(at)fruehehilfen.de
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 18 527-2805
Fax: +49 (0)30 18 527-2901
E-Mail: info(at)schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de